Rheintastisch GmbH
 
Komm "Rhein", Mach Mit!

Hier findest Du unsere allgemeinen Mietbedingungen für unseren Stand Up Paddle (SUP) - Verleih


Mietbedingungen

 

1)    Der Vermieter überlässt dem Mieter zu den nachfolgenden Bedingungen Stand Up Paddles (SUP) einschließlich Zubehör zur eigenverantwortlichen Nutzung.

 

2)    In Fällen von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen und/oder aus Sicherheitsgründen ist der Mieter berechtigt, die Mietdauer zu verkürzen oder abzusagen. Eine Schadensersatzpflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

3)    Eine Vermietung erfolgt nur durch Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.

 

4)    Der Mieter übernimmt nach Übergabe die Haftung für die Mietgegegenstände.

 

5)    Auf vorhandene Schäden der Mietgegenstände hat der Mieter den Vermieter vor dem Gebrauch hinzuweisen.

 

6)    Der Mieter verpflichtet sich, das ausgehändigte SUP inkl. Zubehör mit Sorgfalt zu behandeln. Vom Mieter zu vertretende Schäden und Verschmutzungen werden auf Kosten des Mieters behoben.

 

7)    Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter die Mietgegenstände vollständig und persönlich dem Vermieter zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung der Mietsache haftet der Mieter.

 

8)    Der Mieter verpflichtet sich, sich ausschließlich in den vorgegebenen Bereichen aufzuhalten und sich und Dritte keiner Gefahrensituation auszusetzen. Insbesondere auf Schwimmer, Schiffe, Ruderboote und Tiere am Ufer ist Rücksicht zu nehmen. Der Rhein ist nur an den vorgegebenen Stellen zu verlassen. Die Auen dürfen nicht betreten werden. Die Verhaltensregeln, welche für das Naturschutzgebiet gelten, sind zwingend einzuhalten. Das Verlassen des Altrheins ist strikt untersagt. Es darf nicht im Fahrwasserbereich gefahren werden! Rheinabwärts darf nicht weiter wie zu der Steganlage des Vermieters gefahren werden.

 

9)    Die Bezahlung des Mietpreises erfolgt vorab per Überweisung oder bei Übergabe in bar. Die Preise sind jeweils der gültigen Preisliste zu entnehmen, die auf www.rheintastisch.com einsehbar ist.

 

10) Der Mieter bestätigt, dass er Schwimmer ist. Eine Vermietung an Nichtschwimmer ist nicht vorgesehen. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Der Mieter wird wegen der Unfallgefahr ausdrücklich auf das Tragen von Schwimmwesten aufmerksam gemacht. Für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist die Benutzung des Mietmaterials nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Vertreters gestattet und es besteht Schwimmwestenpflicht. Das Mindestalter beträgt 10 Jahre. Eltern haften für Ihre Kinder und sind in vollem Umfang für Ihre Kinder verantwortlich.

 

11) Die Haftung – auch die persönliche - des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt sich ausschließlich auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, die in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung stehen. Für verlorene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Teilnehmer erklärt, zu Beginn der Veranstaltung eine ausführliche Einweisung erhalten zu haben.

 

12) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. 

 
 
 
 
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